Fragen rund um die Therapie Wie funktioniert die Kostenerstattung? Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten der Therapie im sogenannten Kostenerstattungsverfahren (§13.3, SGB V). Dies ist ein Abrechnungsverfahren für Patient*innen, die keinen Therapieplatz bei niedergelassenen Behandler*innen („Vertragspsychotherapeut*innen“) gefunden haben. Die Krankenkasse ist daher verpflichtet eine gleichwertige Behandlung (gleiche Qualifikation und gleiches Verfahren) für die Versicherten zu finanzieren.Die Erfahrung hat gezeigt, dass es hier überwiegend zu einer Kostenübernahme kommt. Noch weitere Fragen dazu? Dann melden Sie sich gerne per Email oder per Kontaktanfrage bei uns mit dem Betreff Kostenerstattung. Kontaktieren Sie uns gerne. Können Sie mich krankschreiben oder ein Rezept ausstellen? Nein. Psychologische Psychotherapeut*innen verschreiben keine Medikamente und stellen weder eine Krankschreibung aus. Der Fokus liegt auf der Behandlung der psychischen Erkrankung. Abrechnungsmodalitäten: Herr Dr. Wassmuth und Frau Akgül rechnen nach dem 3,5-fachen Satz ab. Je nach Versicherung kann ein Eigenanteil von etwa 45 Euro anfallen. Frau Akgül übernimmt in Abwesenheit von Herrn Dr. Wassmuth seine Vertretung. Alle weiteren Therapeutinnen und Therapeuten rechnen mit einem Steigerungssatz zwischen dem 3,0- und 3,3-fachen ab. Frau Akgül, Herr Safiri und Frau Dr. Langfeldt sind in unserer neuen Praxis tätig. Diese befindet sich am Schiffgraben 46 in 30175 Hannover. Dort werden Sie von unserer Kollegin Gina Korte freundlich an der Anmeldung empfangen. Bitte beachten Sie, dass wir mit den gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens zusammenarbeiten. Eine Abrechnung über eine Kassenzulassung als Vertragspraxis ist daher nicht möglich. Wir bieten dienstags- und donnerstag am Nachmittag bei Herrn Dr. Wassmuth eine körpermedizinische Sprechstunde an. Termine können ausschließlich über die Praxis vereinbart werden – telefonisch oder per E-Mail.